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Energieausweis


Inhalte und Ziele

Bis heute liegen den meisten Mietern und Immobilienbesitzern keine – oder nur wenig verlässliche – Informationen über den energetischen Standard ihrer Wohnung bzw. ihres Hauses vor. Was beim Kauf einer Waschmaschine längst selbstverständlich ist, wird jetzt auch für Gebäude gelten. Dabei haben die Eigentümer von bestehenden Gebäuden eine Wahlfreiheit zwischen einem „Bedarfs“- und einem „Verbrauchsausweis“ bis zum 30.09.2008. Diese Wahlfreiheit gilt nicht für unsanierte Altbauten mit bis zu vier Wohneinheiten die vor 1978 gebaut wurden.

 

 

 

 

Beim Bedarfsausweis werden wichtige Informationen zum energetischen Zustand eines Gebäudes zusammengestellt. Aus den verschiedenen Daten werden Energiekennwerte ermittelt, die die energetische Güteklasse eines Hauses dokumentieren.

Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe eines Energieverbrauchkennwertes, der aus dem Energieverbrauch von drei aufeinander folgenden Jahren für die Beheizung und wahlweise auch für die Warmwasserbereitung ermittelt wird. Hierbei werden auch Klima, Witterung und mögliche Leerstände rechnerisch berücksichtigt. Um den Nutzereinfluss auf die Angabe des Energieverbrauchskennwertes zu begrenzen, werden bei Wohngebäuden mit bis zu fünf Wohnungen zu dem Energieverbrauch gestaffelte, pauschale Zuschläge addiert.

Die Energieausweise sind 10 Jahre gültig!

Aus meiner Erfahrung gibt es bei den verbrauchsorientierten Energieausweisen oft Ärger. Es wird z. B. kein Leerstand berücksichtigt. Dieser Ausweis spiegelt nur das Nutzerverhalten des letzten Bewohners wieder. Das wird dem neuen Interessenten allerdings nicht interessieren dürfen. Aus diesen Gründen habe ich mich schon seit längerem von diese Art von Ausweisen verabschiedet. Lediglich der bedarfsorientierte Energieausweis lässt Häuser miteinander vergleichen.